Die Ehrenkurkarte für Stammgäste

Viele Orte der Insel Rügen, sind mit dem Titel „staatlich anerkannter Erholungsort“ ausgezeichnet worden, so auch Binz seit. Aufgrund dessen wird in einigen dieser Kurorte eine Kurtaxe erhoben. Die Kurabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und bietet den Gästen attraktive Vorteile. Kostenfreie und ermäßigte Leistungen sind z.B. die Nutzung der Bäderbahn, eine Ortsführung durch Binz  oder verschiedene Veranstaltungen im Haus des Gastes.

Jahr für Jahr besuchen viele Touristen unsere Insel. Einige von Ihnen entdecken Rügen erstmalig, andere wiederum sind langjährige, treue Gäste. Auch unser Unternehmen [Strandvillen Binz] kann jährlich eine große Zahl von Stammgästen nachweisen. Deshalb möchten wir Sie mit diesem Beitrag auf die Binzer Ehrenkurkarte aufmerksam machen.

Wichtige Informationen:

Wenn Sie nachweislich 10 Jahre durchgängig Übernachtungsgast im Ostseebad Binz waren und die Kurabgabe entrichtet haben, erhalten Sie auf Antrag für die Dauer eines Jahres die Ehrenkurkarte für das 11. Kalenderjahr.

Sollten Sie nachweislich 10mal zu unterschiedlichen Terminen Übernachtungsgast gewesen sein (Kurabgabe wurde entrichtet), erhalten Sie auf Antrag für die Dauer eines Monats beim 11. Aufenthalt die Ehrenkurkarte.

Die Nachweispflicht gegenüber der Kurverwaltung liegt beim Gast.

Sie kommen seit vielen Jahren zu uns? Oder buchen mehrere Aufenthalte im Jahr?

Dann lohnt sich ein weiterer Aufenthalt in unserem Hause mit der Ehrenkurkarte vielleicht besonders für Sie. Beim nächsten Besuch nehmen wir uns natürlich gerne die Zeit für unsere Stammgäste und überprüfen die Dauer oder Häufigkeit Ihrer bisherigen Reisen.

Wir freuen uns auf Sie…

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